Tirol-Zuschuss 2024

Heiz- und Mietkostenzuschuss jetzt beantragen

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.

Anträge können Online gestellt werden: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Für den Wohnkostenzuschuss 2024 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt etc.), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Die Auszahlung des Tirol-Zuschusses 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.