Kaiserjubiläumslinde bleibt erhalten

Wir haben in der Gemeindezeitung „Bad Häring informiert vom Juli 2025“ darüber berichtet, dass der Landesumweltanwalt den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein „Widerruf der Erklärung der Kaiserjubiläumslinde zum Naturdenkmal“ beeinsprucht hat.

Mitte Mai 2026 ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes bei uns eingetroffen. Der Beschwerde wurde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Gemeinde Bad Häring auf Widerruf der Erklärung der „Kaiserjubiläumslinde“ auf dem Grundstück Nr 1675, KG Bad Häring, zum Naturdenkmal als unbegründet abgewiesen wurde.

Aufgrund dieses Urteilsspruches ist nun der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom 24. März 2025 für die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches mit einer starken Verbesserung des Fußgängerverkehrs nicht mehr relevant. D. h. unsere Kaiserjubiläumslinde bleibt bestehen.

Zukunft unserer „Dorflinde“

Die Gemeinde Bad Häring hat das vorliegende Urteil des Landesverwaltungsgerichtes und die Aufhebung des Bescheides der BH Kufstein zur Kenntnis genommen. Wir werden somit unsere Dorflinde weiterhin jährlich im Rahmen des Maschinenring-Baum-Monitorings überprüfen und die notwendigen Pflegemaßnahmen fachgerecht durchführen, um den Weiterbestand der „Dorflinde“ zu sichern.

Im Zuge des benachbarten Gebäudeneubaus wurde bereits für die Bewässerung der Linde in langen Trockenperioden ein eigener Wasseranschluss installiert.

Fotos: BGM Hermann Ritzer